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   LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2011 - 6 Sa 402/11   

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LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2011 - 6 Sa 402/11 (https://dejure.org/2011,17948)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.11.2011 - 6 Sa 402/11 (https://dejure.org/2011,17948)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. November 2011 - 6 Sa 402/11 (https://dejure.org/2011,17948)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 TVG, § 4 Abs 5 TVG
    Betriebliche Altersversorgung - Nachwirkung eines Tarifvertrags

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Nachentrichtung von Beiträgen zu einer Direktversicherung

  • ra.de
  • RA Kotz

    Betriebliche Altersversorgung - Zahlungspflicht Arbeitgeber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Nachentrichtung von Beiträgen zu einer Direktversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.10.2010 - 6 Sa 233/10

    Nachwirkung des Tarifvertrages über eine zusätzliche Alters- und

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2011 - 6 Sa 402/11
    Für die Zeit vom 01. Dezember 2009 wurde die Beklagte durch vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz bestätigtes Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens zur Nachzahlung aus dem vorgenannten Tarifvertrag ergebenen Lebensversicherungsbeiträgen verurteilt (Urteil - Arbeitsgericht Kaiserslautern - vom 4.3.2010 - 5 Ca 927/09; LAG Rheinland-Pfalz 29.10.2010 - 6 Sa 233/10).

    Dies mache, wie zuvor bereits die 5. Kammer des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - im Urteil vom 04.03.2010 - 5 Ca 927/09 - und die 6. Kammer des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz im Urteil vom 29.10.2010 - 6 Sa 233/10 - entschieden hätten, deutlich, dass sich der Manteltarifvertrag vom 24.09.2004 mit einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung gerade nicht befasst und dieser eine Weitergeltung der ursprünglichen Regelungen somit auch nicht beende.

    Diese beinhalte, worauf bereits die 6. Kammer des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 29.10.2010 - 6 Sa 233/10 - hingewiesen habe, gerade keinen Nachwirkungsausschluss.

    Die Angriffe der Berufung der Beklagten sind dieselben, mit denen sich die erkennende Kammer bereits in ihrem Urteil vom 29. Oktober 2010 - 6 Sa 233/10 - auseinandergesetzt hat.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.04.2009 - 3 Sa 716/08

    Eingruppierung einer Altenpflegerin nach dem MTV Pro Seniore - Bewährungsaufstieg

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2011 - 6 Sa 402/11
    Dies folge auch aus der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 07. April 2009-3 Sa 716/08-.

    Soweit die Beklagte der Auffassung ist, die in § 14 des Arbeitsvertrages genannten Bestimmungen des Tarifvertrages zwischen der D Sozialdienste gGmbH in Rheinland-Pfalz und der Gewerkschaft Ö ( Ö) sollten arbeitsvertraglich längstens bis zum Zustandekommen eines Tarifvertrages für das jeweilige Tarifgebiet oder die jeweilige Einrichtung anwendbar sein und hierzu auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts vom 07. April 2009 - 3 Sa 716/08 - verwiesen wird, steht dies dem rechtlichen Ergebnis des Arbeitsgerichts nicht entgegen; denn die tatbestandlich wiedergegebene arbeitsvertragliche Regelung spiegelt den in § 4 Abs. 5 TVG vorgesehenen gesetzlichen Regelungsmechanismus wieder, der darauf abstellt, dass nach Ablauf eines Tarifvertrages dessen Rechtsnormen weitergelten, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden (§ 4 Abs. 5 TVG).

    Dem steht die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts vom 07. April 2009 - 3 Sa 716/08 - nicht entgegen, denn diese befasst sich mit Vergütungsdifferenzansprüchen, die im vorliegenden Fall nicht in Rede stehen.

  • BAG, 21.10.2009 - 4 AZR 477/08

    Ersetzung von nachwirkenden Tarifverträgen durch einen Verbandstarifvertrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2011 - 6 Sa 402/11
    Werde ein Manteltarifvertrag neu abgeschlossen, würde im Zweifel alles das, was in ihm nicht angesprochen worden , im vorausgegangenen Tarifvertrag aber geregelt gewesen sei, ersatzlos aufgehoben sein (BAG, Urteil vom 21.10.2009 - 4 AZR 477/08).

    Das gilt jedoch nur für die Fälle, in denen ein Tarifvertrag einen bestimmten Komplex von Arbeitsbedingungen insgesamt neu regelt, der bislang Gegenstand eines anderen Tarifvertrages gewesen ist (vgl. BAG Urteil vom 21. Oktober 2009 - 4 AZR 477/08 m. w. N. auf BAG Urteil vom 06. November 1985 - 4 AZR 478/84 und vom 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 - = EzA TVG § 4 Ablösungsprinzip Nr. 2).

  • BAG, 30.01.2002 - 10 AZR 359/01

    Tarifvertragliche Jubiläumszuwendung - Ablösung durch tarifliche Neuregelung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2011 - 6 Sa 402/11
    Das gilt jedoch nur für die Fälle, in denen ein Tarifvertrag einen bestimmten Komplex von Arbeitsbedingungen insgesamt neu regelt, der bislang Gegenstand eines anderen Tarifvertrages gewesen ist (vgl. BAG Urteil vom 21. Oktober 2009 - 4 AZR 477/08 m. w. N. auf BAG Urteil vom 06. November 1985 - 4 AZR 478/84 und vom 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 - = EzA TVG § 4 Ablösungsprinzip Nr. 2).
  • BAG, 06.11.1985 - 4 AZR 478/84
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2011 - 6 Sa 402/11
    Das gilt jedoch nur für die Fälle, in denen ein Tarifvertrag einen bestimmten Komplex von Arbeitsbedingungen insgesamt neu regelt, der bislang Gegenstand eines anderen Tarifvertrages gewesen ist (vgl. BAG Urteil vom 21. Oktober 2009 - 4 AZR 477/08 m. w. N. auf BAG Urteil vom 06. November 1985 - 4 AZR 478/84 und vom 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 - = EzA TVG § 4 Ablösungsprinzip Nr. 2).
  • BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 186/06

    Betriebliche Altersversorgung - Durchführungsweg, Ausschlussfrist, Verjährung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2011 - 6 Sa 402/11
    Der Anspruch der Klägerin sei auch nicht nach § 25 des zwischen der P S C und C für Senioreneinrichtungen AG und der Dienstleistungsgewerkschaft v geschlossenen und zum 01.01.2005 in Kraft getretenen Manteltarifvertrags vom 24.09.2004 ausgeschlossen (vgl. grundsätzlich BAG, Urteil vom 12.06.2007 - 3 AZR 186/06 - zitiert nach juris und für die vorliegende Konstellation bereits Arbeitsgericht Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens, Urteil vom 04.03.2010 - 5 Ca 927/09).
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